Beurteilung von Bodenaushub
gemäß Bundesabfallwirtschaftsplan 2011
In dem regelmäßig aktualisierten Bundesabfallwirtschaftsplan (Hrsg.:
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft)
werden die Qualitätskriterien zur Wiederverwertung von Boden-
aushub deklariert. Üblicherweise ist eine Verwertung zur Untergrund-
verfüllung oder als Rekultivierungsschicht vorgesehen.
Die Zuordnung erfolgt über eine grundlegende Charakterisierung in
einer ähnlichen Form, wie sie auch für Bodenaushubmaterial im Zuge
der Vorgaben der Deponieverordnung 2008 vorgesehen ist. Der
Parameterumfang für eine Erstuntersuchung hat den Vorgaben des
Bundesabfallwirtschaftsplans für die jeweilige Verwertungskategorie
zu entsprechen.
Für die Beprobung vor der Aushubtätigkeit sind die Mindestanforder-
ungen der ÖNORM S 2126 einzuhalten. Im Falle der Beprobung nach
Beginn des Aushubs gelten die Mindestanforderungen der Deponie-
verordnung 2008.
Es werden 4 Qualitätsklassen unterschieden:
Klasse A1:
Verwertung als landwirtschaftliche Rekultivierungsschicht.
Klasse A2:
Verwertung als Untergrundverfüllung oberhalb des
Grundwasserbereichs. Außerdem ist ein Einsatz als
Rekultivierungsschicht zulässig, wenn die spätere Verwendung als
landwirtschaftliche Fläche ausgeschlossen werden kann.
Klasse A2G:
Verwertung für Untergrundverfüllungen im und unmittelbar über dem
Grundwasser.
Klasse BA:
Sonderregelung für Bodenaushub mit Hintergrundbelastung. Dieses
Material kann als Rekultivierungsschicht oder zur Untergrund-
verfüllung in Bereichen vergleichbarer Belastungssituation verwendet
werden. Es darf nicht zur Untergrundverfüllung unmittelbar über dem
Grundwasser oder im Grundwasserbereich eingesetzt werden.
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