Beurteilung von Bodenaushub gemäß Bundesabfallwirtschaftsplan 2011 In dem regelmäßig aktualisierten Bundesabfallwirtschaftsplan (Hrsg.: BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) werden die Qualitätskriterien zur Wiederverwertung von Boden- aushub deklariert. Üblicherweise ist eine Verwertung zur Untergrund- verfüllung oder als Rekultivierungsschicht vorgesehen. Die Zuordnung erfolgt über eine grundlegende Charakterisierung in einer ähnlichen Form, wie sie auch für Bodenaushubmaterial im Zuge der Vorgaben der Deponieverordnung 2008 vorgesehen ist. Der Parameterumfang für eine Erstuntersuchung hat den Vorgaben des Bundesabfallwirtschaftsplans für die jeweilige Verwertungskategorie zu entsprechen. Für die Beprobung vor der Aushubtätigkeit sind die Mindestanforder- ungen der ÖNORM S 2126 einzuhalten. Im Falle der Beprobung nach Beginn des Aushubs gelten die Mindestanforderungen der Deponie- verordnung 2008. Es werden 4 Qualitätsklassen unterschieden: Klasse A1: Verwertung als landwirtschaftliche Rekultivierungsschicht. Klasse A2: Verwertung als Untergrundverfüllung oberhalb des Grundwasserbereichs. Außerdem ist ein Einsatz als Rekultivierungsschicht zulässig, wenn die spätere Verwendung als landwirtschaftliche Fläche ausgeschlossen werden kann. Klasse A2G: Verwertung für Untergrundverfüllungen im und unmittelbar über dem Grundwasser. Klasse BA: Sonderregelung für Bodenaushub mit Hintergrundbelastung. Dieses Material kann als Rekultivierungsschicht oder zur Untergrund- verfüllung in Bereichen vergleichbarer Belastungssituation verwendet werden. Es darf nicht zur Untergrundverfüllung unmittelbar über dem Grundwasser oder im Grundwasserbereich eingesetzt werden. http://www.traindl-consult.at
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